Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 308 O 42/06) könnte Google Deutschland in ziemliche Schwierigkeiten bringen. Das Gericht verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Thumbnail in den Suchergebnissen zu zeigen. Das Landgerichts gab dem Künstler Thomas Horn Recht, der mit Hilfe eines Unterlassungsanspruch unterbinden wollte, dass Google fünf seiner geschützten Zeichnungen mit der Figur “PsykoMan” im Index der Bildersuche führt.
Bereits Anfang 2008 hatte das Oberlandesgericht Jena in einem Verfahren entschieden, dass die von Google praktizierte Generierung von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers rechtswidrig ist. Laut dem Richter handelt es sich bei der Generierung eines Thumbnails um “…eine Umgestaltung eines Werkes, die noch dazu dann in der Trefferliste unzulässig verwertet werde…”. Dennoch bekam Google damals im konkreten Fall Recht, da die Klägerin durch eine Suchmaschinenoptimierung die Crawler von Google geradezu angelockt habe.
Im Hamburger Fall erklärt das Gericht ”…Google habe ja die Möglichkeit, anstatt Thumbnails eine textliche Umschreibung der indizierten Abbildungen zu veröffentlichen…”




























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